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Sinn und Unsinn von Kennzeichnen von Tieren Landeshundegesetz NRW

Zurzeit haben wir hier in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedliche Landeshundegesetze. Jedes Bundesland geht anders mit den Hunden um. Allen gemein ist, es müssen die Hunde, die unter das Landeshundegesetz fallen gekennzeichnet werden.

Bei uns hier in NRW ist es aber so, dass laut Landeshundegesetz NRW nur die Hunde durch einen Chip gekennzeichnet werden müssen, die entweder mindestens 20 kg wiegen oder mindestens eine Widerristhöhe von 40 cm haben.

Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage: Warum nur die sogenannten 20/40er Hunde im Landeshundegesetz NRW betroffen sind? Was ist mit dem Dackel oder dem Zwergpinscher? Warum sind diese Hunde von dem Landeshundegesetz NRW ausgeschlossen? Das Landeshundegesetz NRW wurde ja ursprünglich wegen den sogenannten gefährlichen Rassen gemacht. Die Politik musste reagieren und erschuf in Windeseile eine Landeshundeverordnung. Aber die Zeiten sind meiner Meinung nach vorbei. Wann sehe ich denn noch einen sogenannten Kampfhund? Nur noch sehr selten.

Sollte man nun das Landeshundegesetz nun nicht noch einmal überdenken? Sollte man daraus nicht in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz ein einheitliches Gesetz machen. Dann müsste man alle Hunde kennzeichnen und auch versichern. Und das bundesweit. Ohne das jedes Bundesland sein eigenes Landeshundegesetz hat.

Wie viel Hunde, auch kleine, die nicht in das Landeshundegesetz NRW fallen, werden am Tierheim oder an der Autobahn angeleint und werden dann ohne Besitzer gefunden.

Warum werden nicht auch die kleinen Hunde mit in das Gesetz genommen? Man sorgt dann dafür, dass jeder Hund gechipt werden muss und eine Versicherung haben muss. So werden auch weniger Tiere anonym irgendwo angeleint. Denn das ist für mich ein Tierschutzfall. Nun kann man sagen, dass dies schon durch das Tierschutzgesetz abgedeckt ist. Weil man keinem Tier unnötig Leiden zuführen darf. Aber was nützt mir diese Aussage, wenn ich den Besitzer nicht ermitteln kann, weil keine Kennzeichnungspflicht und Meldepflicht des Chips existiert und nur die 20/40 Hunde gechipt werden müssen. Macht das denn Sinn? Für mich ist es schon lange überfällig alle Tiere zu kennzeichnen und zu melden. Damit meine ich auch z.B. Katzen. Das dies geht, sieht man bei der Artenschutzregelung z.B. von griechischen Landschildkröten, die alle eine Genehmigung von der Landesbehörde haben müssen um gehalten zu werden.

Was aber dann noch in dem Landeshundegesetz NRW fehlt, ist die Pflicht, das Tier dann auch bei z.B. der Tasso zu melden bzw. zu registrieren. Jeder Tierarzt sollte verpflichtet werden die Tiere nach dem Chipen zu registrieren. Damit ist auch die Chance gegeben das zu kontrollieren. Wenn es Pflicht ist, dann muss sich der Tierarzt auch nicht überlegen, ob er die Daten des Tierbesitzers weitergeben darf oder nicht. Oder eine andere Möglichkeit ist die, dass beim Verkauf eines Welpens, der Verkäufer verpflichtet wird, den Verkauf, also Besitztumsänderung, z.B. der Tasso, zu melden.

Wenn nun einer denkt, das geht datenschutzrechtlich nicht, dann möchte ich mal denjenigen sehen, der einfach sein Auto an der Strasse stehen lässt. Durch das Nummernschild ist das Auto eindeutig dem Besitzer zuzuordnen. Oder beim Kauf eines Autos muss ich das Auto auch auf meinen Namen ummelden. Warum nehme ich das Beispiel Auto? Weil rechtlich das Tier noch eine Sache ist – leider.

Mit gutem Beispiel voran geht das Bundesland Berlin. Ab dem 01.01.2010 müssen nun alle Hunde in Berlin mit einem ISO Chip gekennzeichnet werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Es macht nun mal Sinn, wenn alle Hunde gekennzeichnet werden und nicht nur einige wenige.

Landeshundegesetz NRW

Landeshundegesetz Berlin

Schreibt Eure Meinung, ob das Landeshundegesetz überholt ist oder nicht. Was müsste geändert werden. Ich freue mich auf Eure Beiträge zum Landeshundegesetz.

Eurer Dirk Nösler

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