Ab 2010 gilt ein Verbot in Deutschland, auf das man schon lange gewartet hat. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern dürfen keine Legehennen mehr in Käfighaltung gehalten werden. Also auch keine Eier mehr aus der Käfighaltung verkauft werden. Dementsprechend gewinnt die Angabe des Herkunftlandes der Eier an Bedeutung.
Hier die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 29.12.2009.
Nach dem 31. Dezember 2009 geborene Schafe und Ziegen, müssen dann grundsätzlich elektronisch gekennzeichnet werden. Eines der beiden elektronischen Kennzeichen muss dann eine elektronische Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen grundsätzlich eine „konventionelle“ Ohrmarke,“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, gestern in Berlin. Die ganze Pressemitteilung des BMELV lesen Sie hier
Pressemitteilung vom 14.12.2009
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